Ingenieurbüro Becker
Ing.-Büro Becker
IB Becker

Amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Haupt­un­ter­su­chung

HU-Plakette kleben

Hauptuntersuchung für Privatkunden

HU-Plakette fällig? Die GTÜ hilft Ihnen gerne weiter! Wir führen die Haupt­untersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgas­untersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibt’s dann direkt bei der GTÜ. Einen Termin bei Ihrem GTÜ-Partner im Raum Kulmbach können Sie telefonisch oder ganz einfach über unsere online-Reservierung vereinbaren.

Zur online-Reservierung

FON 09221 8042714

Wussten Sie, dass die HU in Deutschland schon seit dem 01.12.1951 Pflicht für alle Kraft­fahrzeuge ist? Dadurch soll sicher­gestellt werden, dass kein verkehrs­untaugliches oder nicht vorschrifts­gemäßes Kraft­fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicher­heit auf Deutschlands Straßen.

Für die fristgerechte Vorführung des Fahrzeugs zur Prüfung ist die Fahrzeug­halterin bzw. der Fahrzeug­halter verantwortlich. Diese müssen auch die Kosten für die HU übernehmen.


Die Hauptuntersuchung in Kürze erklärt


Fristen für die Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.

Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).


HU-Plakette abgelaufen?

Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt 20 %.

Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.

Bei Pkw und Motorrädern gilt:

  • Zwei bis vier Monate: 15 Euro
  • Vier bis acht Monate: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg