Amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung für Privatkunden
HU-Plakette fällig? Die GTÜ hilft Ihnen gerne weiter! Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibt’s dann direkt bei der GTÜ. Einen Termin bei Ihrem GTÜ-Partner im Raum Kulmbach können Sie telefonisch oder ganz einfach über unsere online-Reservierung vereinbaren.
FON 09221 8042714
Wussten Sie, dass die HU in Deutschland schon seit dem 01.12.1951 Pflicht für alle Kraftfahrzeuge ist? Dadurch soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen.
Für die fristgerechte Vorführung des Fahrzeugs zur Prüfung ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter verantwortlich. Diese müssen auch die Kosten für die HU übernehmen.
Fristen für die Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.
Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).
HU-Plakette abgelaufen?
Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt 20 %.
Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.
Bei Pkw und Motorrädern gilt:
- Zwei bis vier Monate: 15 Euro
- Vier bis acht Monate: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg