Ingenieurbüro Becker
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Technischer Dienst

Einzel­abnahme nach § 19 (2) StVZO

Einzelabnahme

Tuning? Aber sicher!

Sie sind leidenschaftlicher Tuner und Fahrzeuge von der Stange sind absolut nicht Ihr Ding?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Als Unterschrifts­berechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ beraten wir Sie gerne und wenn alles passt, erstellen wir die erforderlichen Gutachten.


Warum Einzelabnahme?

In § 19 der Straßen­verkehrs­zulassungs­ordnung (StVZO) ist geregelt, dass die Betriebs­erlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die

  • eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermuten lassen,
  • eine Änderung der Fahrzeugart bewirken,
  • möglicherweise eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben.

Für einige Bauteile liegt eine Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) oder ein Teile­gutachten vor und oftmals genügt eine Änderungs­abnahme nach § 19 (3) StVZO. Hierbei ist der Prüfaufwand deutlich geringer, da im Gutachten oder der ABE genau beschrieben ist, unter welchen Bedingungen der ordnungsgemäße Umbau bestätigt werden kann.

Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teile­gutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungs­bereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzel­betriebs­erlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich, damit Ihr Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuning­maßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung mit Gewindefahrwerk in Kombination mit anderer Rad-/Reifen­kombination).


Kann meine Änderung so eingetragen werden?

Es ist empfehlenswert, sich vorab von einem Unterschrifts­berechtigten des Technischen Dienstes beraten zu lassen. Unsere qualifiziert ausgebildeten Experten der GTÜ beraten Sie zu allen Fragen rund um die erforderliche Einzelabnahme:

  • Was muss bei dem geplanten Umbau beachtet, welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
  • Welche Prüfungen/Nachweise sind erforderlich?
  • Sind die vorhandenen Nachweise ausreichend?
  • Wo können noch nicht vorliegende Prüfungen durchgeführt werden?
  • u. v. m.

Sie benötigen weitere Informationen rund um die Einzelabnahme?

Fragen zu Ihrem speziellen Fall lassen sich ohne Kenntnis der genauen Sachlage meistens nicht sofort beantworten. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie uns die Fahrzeugdaten und die vorliegenden Gutachten per E-Mail zusenden. Wir können dann die Rahmenbedingungen abklären und Ihnen die Anforderungen und den Prüfumfang für eine erfolgreiche Abnahme mitteilen.

FON 09221 8042714

E-Mail

Ihr Ingenieurbüro Becker in Untersteinach und Kulmbach


Für weitere Fragen steht Ihnen auch der Technische Dienst der GTÜ in Stuttgart gerne zur Verfügung.

FON 0711 97676-510

E-Mail

Ihr Technischer Dienst der GTÜ in Stuttgart

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Für weitere Infos zu unseren Leistungen rund um Vollgutachten und Einzelabnahmen können Sie hier unsere Broschüre herunterladen:

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